1. Der Kunde ist zu seinem Termin bereits volljährig.
2. Kunden die unter Alkohol- und /oder Drogeneinfluss stehen werden nicht tätowiert.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns /mich über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren.
4. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Körperstelle und Aufwändigkeit.
5. Die Bezahlung erfolgt immer in Bar und in voller Höhe nach Beenden der Leistung.
6. Eine Übernahme der Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen (Falsche Pflege, falsche Salbe, falscher Sonnenschutz usw.).
7. Ist eine Absage oder ein Verschieben des bestätigten Termins notwendig, muss der Kunde dies rechtzeitig (5 Tage vor dem vereinbarten Termin) und sobald als möglich mitteilen.
Sollte der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden z.B. durch verspätete Absage oder Nichterscheinen, hat „Tattoostube-Robert Ehrhardt“ das Recht einen Verdienstausfall in Rechnung zu stellen.
Die Höhe beträgt 400,- €
Wird ein Termin verbindlich vereinbart, ist rechtlich gesehen ein Vertrag über die angebotene Dienstleistung geschlossen.
Die „Tattoostube“ kann daher eine Vergütung verlangen, dessen Höhe sich nach der vom Kunden gebuchten Zeit richtet.
Alle Termine werden grundsätzlich so vereinbart, dass kein Kunde zur gleichen Zeit eine Tätowierung bekommen kann. Somit ergibt sich der Anspruch eines Ausfallhonorars.
Unterdessen wird zusätzlich eine Vergütung für eine „persönlich angefertigte Vorlage“ verlangt, sollte der Kunde seinen Termin nicht wahrnehmen können.
Die Höhe beträgt 50,- €